
Vorsorgestiftung Film und Audiovision vfa
Wir bieten Vorsorgelösungen, die auf die Bedürfnisse von Freischaffenden und Selbständigerwerbenden der Filmbranche Rücksicht nehmen wie auch für Festangestellte von Betrieben der Audiovisionsbranche.
News 07/2026
Neue Anschlusserklärung „Light“ für Arbeitgeber von Freischaffenden
Der Stiftungsrat hat die Einführung einer neuen Anschlusserklärung „Light“ beschlossen. Sie richtet sich an Arbeitgeber von Freischaffenden mit befristeten Projektanstellungen (bis max. 9 Monate) – vorausgesetzt, der Arbeitgeber ist Mitglied eines Trägerverbands der vfa-fpa und die eingesetzten Freischaffenden sind bereits individuell im Vorsorgeplan SF versichert.
Die Vereinbarung ermöglicht es Arbeitgebern in einem zeitlich begrenzten Rahmen ihre gesetzliche Anschlusspflicht gemäss BVG zu erfüllen, ohne einen eigenen vollumfänglichen Anschluss mit der vfa-fpa eingehen zu müssen. Grundlage bildet der bestehende individuelle Vorsorgeanschluss der eingesetzten Freischaffenden. Der Arbeitgeber hat sich deshalb immer bei seinen freischaffenden Mitarbeitenden über das Bestehen dieses individuellen Vorsorgeanschlusses zu vergewissern, bevor er Beiträge über den Vorsorgeplan SF mit uns abrechnet.
Diese Änderung bedeutet jedoch auch, dass die Durchführungsstelle zukünftig Beiträge für Freischaffende mit BVG-Pflicht ohne diese Anschlusserklärung zurückweisen wird. In diesem Fall muss der Arbeitgeber diese Personen bei seinem eigenen Anschluss an eine Pensionskasse anmelden.
Mehr Sparen bei gleichen Kosten: Der neue Vorsorgeplan SF ab 2026
Rückwirkend per 1. Januar 2026 führt die Vorsorgestiftung einen optimierten Vorsorgeplan SF für Selbständigerwerbende und Freischaffende ein. Die Weiterentwicklung setzt gezielt auf mehr Effizienz, höhere Sparleistungen und maximal mögliche Transparenz.
Konkret profitieren Versicherte von um 0.50% höheren Altersgutschriften, während der Gesamtbeitrag unverändert bei 12.00% des AHV-pflichtigen Einkommens bleibt – die Optimierung erfolgt somit ohne zusätzliche Mehrbelastung. Zudem wird die Beitragsstruktur vereinfacht: Risiko- und Verwaltungskosten werden in einem einheitlichen Beitrag von 2.30% gebündelt, was die Vorsorgelösung übersichtlicher und besser verständlich macht.
Bereits versicherte Personen profitieren automatisch und rückwirkend von dieser Plananpassung, ohne dass zusätzliche Schritte erforderlich sind.
Mit diesen gezielten Anpassungen bietet der Vorsorgeplan SF ab 2026 eine moderne, transparente und noch leistungsstärkere Vorsorgelösung, die optimal auf die Bedürfnisse von Selbständigerwerbenden und Freischaffenden ausgerichtet ist.
1.00% zusätzliche Verzinsung der Sparguthaben
Gute Nachrichten: Dank eines erfreulichen Jahresergebnisses hat der Stiftungsrat eine zusätzliche Verzinsung beschlossen.
Neben der ordentlichen Verzinsung von 2.50% für das Jahr 2025 wird ein einmaliger Bonuszins von 1.00% gewährt. Dieser wird auf das per 1. Januar 2026 bestehende Vorsorgekapital berechnet und gutgeschrieben.
Davon profitieren alle Versicherten, die am 1. Januar 2026 bei uns versichert sind.
01.08.2025 Nachfolgeregelung und neue Geschäftsstelle in Bonstetten
Der Stiftungsrat der Vorsorgestiftung Film und Audiovision vfa/fpa hat die Nachfolge von Brigitte Zimmermann, welche ihrer wohlverdienten Pension entgegenblickt, neu geregelt. An dieser Stelle sei ihr herzlich gedankt für ihren unermüdlichen und überaus wertvollen Einsatz zugunsten unserer Versicherten!
Das Sekretariat und die Geschäftsführung werden nun in neuen Räumlichkeiten an der Stallikerstrasse 1a, in Bonstetten zusammengeführt. Wir sind auch dem SSFV sehr dankbar für die langjährige und kompetente Unterstützung bei der Führung unseres Sekretariats. Neu ist Monika Wild, dipl. Pensionskassenleiterin, als erfahrene Spezialistin mit sehr breitem und fundiertem Fachwissen für sämtliche organisatorischen Belange zuständig und berät Sie auch gern, falls Sie sich der Vorsorgestiftung anschliessen möchten.