Vorsorgestiftung Film und Audiovision vfa
Wir bieten Vorsorgelösungen, die auf die Bedürfnisse von Freischaffenden und Selbständigerwerbenden der Filmbranche Rücksicht nehmen wie auch für Festangestellte von Betrieben der Audiovisionsbranche.
Reform der beruflichen Vorsorge – Abstimmung vom 22.09.2024
Die vfa wurde von verschiedenen Seiten zu den Auswirkungen der Reform der beruflichen Vorsorge angefragt. Grundsätzlich können wir darauf hinweisen, dass die vfa seit ihrer Gründung fortschrittliche Lösungen zur besseren Absicherung von Personen mit tieferen Einkommen sowie Teilzeitbeschäftigten anbietet, da in den meisten Vorsorgeplänen nicht nur der BVG- sondern der gesamte AHV-Lohn versichert ist.
Weiter hat die vfa auf die steigende Lebenserwartung sowie die Rendite-Entwicklung reagiert und ihre Arbeit insofern bereits gemacht, als sie per 01. Januar 2023 einen einheitlichen, umhüllenden Umwandlungssatz von 5.4% (Alter 65) mit Kompensationsmassnahmen eingeführt hat.
Die zur Abstimmung stehende Reform hätte gleichwohl Anpassungen der Pläne der vfa zur Folge, vor allem im Vorsorgeplan A, da hier nur der BVG-Lohn versichert ist. Über die konkreten Auswirkungen können indes keine allgemeinen Aussagen gemacht werden, da diese von der individuellen Situation (u.a. Vorsorgeplan, Lohn, Höhe Altersguthaben, Alter) abhängen.
Änderung im Vorsorgeplan SF (Freischaffende und Selbständigerwerbende)
Ab 1.1.2024 werden der Familien- und Singleplan zusammengeführt zu einem einheitlichen Vorsorgeplan SF. Die Vorteile der jeweiligen Planvariante – erhöhte Leistungen im Todesfall für Ehegatten/Lebenspartner und Kinder aus dem Familienplan sowie die höhere Invaliditätsleistung des Singleplans – bleiben bestehen und gelten neu für alle im SF Plan Versicherten.
Systemwechsel 2023
Uns steht eine Systemmigration per 01.01.2023 bevor. Wir weisen Sie daher darauf hin, dass uns sämtliche Meldungen und Korrekturen für 2022 zwingend bis zum 31.12.2022 gemeldet werden müssen. Nach Jahresabschluss und erfolgreicher Migration auf das neue System, können wir leider keine Korrekturen mehr in die Vorjahre vornehmen. Sämtliche Meldungen können per Post oder auch per E-Mail an vfa-fpa@allvisa-services.ch gesendet werden.
Wechsel bei der Durchführungsstelle ab 01.01.2022
Unsere Durchführungsstelle, die bei der AXA Pension Solutions AG (APS), einer Tochterfirma der AXA, angesiedelt war, wurde per 1. Januar 2022 von der Allvisa Services AG übernommen.