Geschichte
Seit dem 1. Januar 1948 kennt die Schweiz die obligatorische AHV. Diese so genannte 1. Säule hat zum Ziel den Existenzbedarf zu sichern, was dank dem Modell der 1966 eingeführten Ergänzungsleistungen auch funktioniert. Neben dieser 1. Säule kennt die Schweiz seit dem 1. Januar 1985 die obligatorische berufliche Vorsorge. Diese 2. Säule bezweckt, den Arbeitnehmenden «die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise zu ermöglichen». Da die AHV (falls nötig zusammen mit den Ergänzungsleistungen) zuständig ist für die Existenzsicherung, wurde die berufliche Vorsorge nur für Festangestellte mit einem Mindesteinkommen (CHF 21’150/Stand 2016) für obligatorisch erklärt. Auch Personen, welche in einem befristeten Arbeitsverhältnis für nicht mehr als drei Monate angestellt sind, müssen nicht obligatorisch versichert werden.
Der obligatorische Vorsorgeschutz in der Schweiz ist ungenügend und nimmt zu wenig Rücksicht auf die Besonderheiten im Kulturbereich. Dies führt dazu, dass viele «durch die Maschen fallen», das gilt besonders für Kulturschaffende, die oft nur kurzfristige Einsätze haben und deren Einkommen beim jeweiligen Engagement unterhalb der Eintrittsschwelle bleibt oder die selbständig erwerbend sind. So beträgt bei Anstellungen für einzelne Filmprojekte der Verdienst in der Regel weniger als CHF 21’150 bei einem Arbeitgeber und die Anstellung dauert zumeist weniger als drei Monate. Dies kann durch eine freiwillige Vorsorge korrigiert werden.
Deshalb haben gleichzeitig mit der Einführung der 2. Säule acht Filmverbände am 23. Januar 1985 die «Vorsorgestiftung Film und Audiovision» gegründet mit einem Stiftungskapital von je CHF 500 also insgesamt CHF 4’000. Wer als Beleuchterin, Schauspieler oder mit der Kamera für einen Film arbeitet – und sei es nur während ein paar Tagen – ist dank unserer Vorsorgeversicherung ab dem ersten Franken versichert. Die vfa ermöglicht, dass sich Freischaffende im Filmbereich überhaupt und unabhängig von einer Eintrittsschwelle oder der Dauer des Engagements versichern können.
Beliefen sich die BVG-Beiträge 1985 auf 8 % (je 4 % ArbeitnehmerIn/ArbeitgeberIn), liegt dieser Satz heute bei 12 %. Auch die Bilanzsumme hat sich stark erhöht. Begonnen hat die vfa mit wenigen tausend Franken, Ende 2014 hat die Bilanzsumme die 100 Millionen-Grenze überschritten. Das ist erfreulich, denn bei diesem Geld handelt es sich hauptsächlich um Kapital, welches für Vorsorgeleistungen im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall für die Angehörigen bereit steht.