vfa in Kürze

Die Vorsorgestiftung Film und Audiovision vfa wurde 1985 durch die Verbände der Filmbranche gegründet. Die vfa bietet einen Vorsorgeschutz im Rahmen der 2. Säule, der auf die Besonderheiten des Filmschaffens Rücksicht nimmt. So können nicht nur Personen versichert werden, die unbefristet, d.h. fest angestellt sind, sondern auch Freischaffende und Selbständigerwerbende.

Damit die berufliche Vorsorge gemäss BVG über die vfa abgerechnet werden kann, muss eine der Vertragsparteien des Anstellungsverhältnisses oder der/die Selbständigerwerbende Mitglied eines der Stifterverbände sein.

Das Sekretariat der vfa wird durch das Schweizer Syndikat Film und Video ssfv geführt. Das Sekretariat ist zuständig für die organisatorischen Belange der Stiftung. Das Sekretariat berät Sie gern, falls Sie sich der Vorsorgestiftung anschliessen möchten.

Die administrative Durchführung der Vorsorge erfolgt seit 2022 neu durch die Allvisa Services AG. Die Durchführungsstelle verwaltet die einzelnen Dossiers der Versicherten. Sie ist die Anlaufstelle für alle Belange, welche die individuelle Versicherung betreffen (Ein-/Austritte, Abrechnungen, Lohnmeldungen, Meldungen von Adress- und Zivilstandsänderungen).

 

vfa in Zahlen

  • Versicherte Personen (31.12.2023): 1’753
  • Angeschlossene Firmen (31.12.2023): 128
  • Summe der Sparguthaben (31.12.2023): CHF 100’078’993.55 
  • Deckungsgrad (31.12.2023): 111.86 %
  • Verzinsung Altersguthaben 2024: 1.5 % 
  • Beitragsordnung

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