Teilautonome Vorsorgelösung

Wichtiger Hinweis zur Umstellung in die teilautonome Vorsorgelösung per 1.1.2020

Aufgrund der angekündigten Umstellung in die teilautonome Vorsorgelösung per 1.1.2020 benötigen wir die Meldung sämtlicher Personalmutationen und Lohnanpassungen, die noch das Jahr 2019 betreffen, bis spätestens am 31.12.2019. Allfällige Anpassungen sind uns bis spätestens 31.12.2019 schriftlich (per Meldetalon, Formular oder E-Mail an info@vfa.ch) zu melden.

Bitte beachten Sie, dass infolge der Umstellung von der Vollversicherung zur teilautonomen Vorsorgelösung auf 1.1.2020 ausnahmsweise keine rückwirkenden Mutationen mehr möglich sind.

Bei Unklarheiten oder Fragen melden sie sich bitte bei der Durchführungsstelle.

Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!

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