Angebot: ArbeitgeberInnen

Anschluss ArbeitgeberInnen

ArbeitgeberInnen, die im Audiovisionsbereich tätig sind, können nebst den Freischaffenden auch ihre fest angestellten MitarbeiterInnen bei der vfa versichern. Voraussetzung für den Anschluss an die vfa ist die Mitgliedschaft in einem der Stifterverbände.

Die Durchführungsstelle berät Sie gerne, wenn Sie sich für einen Anschluss an die vfa interessieren. Die Anschlussvereinbarung kann bei der Durchführungsstelle angefordert werden.

Versicherung Festangestellte

Für Festangestellte bietet die vfa vier Vorsorgepläne an:

Vorsorgeplan A

Vorsorgeplan B

Vorsorgeplan C

Vorsorgeplan D

  • versichert ist der AHV-Jahreslohn minus BVG-Koordinationsabzug
  • maximal versicherbarer Lohn CHF 264’600
  • mehr Altersguthaben ansparen durch höhere Altersgutschriften
  • bessere Leistungen bei Invalidität und Todesfall
  • zwei Varianten: D und D Plus
  • Informationsblatt Vorsorgeplan D
  • Vorsorgeplan D

 

 

Abrechnung Freischaffende

Die Freischaffenden melden sich selber bei der vfa an und sind im Vorsorgeplan SF versichert, der Beitragssätze von je 6 % für Arbeitgeber und Freischaffenden vorsieht.

Die Abrechnungen sind quartalsweise von der Arbeitgeberin einzureichen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Abrechnungsformular gilt als Rechnung. Der Zahlungseingang auf dem Konto der vfa muss bis Ende des Folgemonats erfolgen.
Beiträge des 4. Quartals müssen bis spätestens am 31. Januar des Folgejahres eintreffen, ansonsten sie nicht mehr den Versicherten gutgeschrieben werden können. Auf zu spät eintreffende Beiträge wird ein Verzugszins von 5 % und eine Umtriebsentschädigung von CHF 100.- in Rechnung gestellt. Die Gutschriften können nur korrekt erfolgen, wenn die Angaben zu den Versicherten vollständig sind.

Bitte überprüfen Sie bei den Abrechnungen, ob die angegebenen Personen bereits bei der vfa angemeldet und versichert sind.

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Anmeldung
→ Abrechnung PDF | Excel